NEON DIGITALDRUCK
 
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • I. Allgemeines

    • § 01 Allgemeine Verbindlichkeiten
      Alle Aufträge an NEON DIGITALDRUCK werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

      § 02 Unwirksamkeit anderer AGB
      Andere Allgemeine Geschäftsbestimmungen, Lieferbedingungen oder Einkaufsbedingungen werden keinesfalls Vertragsbestandteil. Es bedarf keinen Widerspruch gegen solche fremden AGB
  • II. Auskünfte

    • § 03 Haftungsausschluss für Auskünfte
      Es besteht keinerlei Haftung für erteilte Auskünfte von NEON DIGITALDRUCK, diese erfolgen nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich
  • III. Angebote

    • § 04 Angebotsarten
      Alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, die NEON DIGITALDRUCK für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden, sind Angebote im Sinne dieser AGB. Die genannten Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Versicherung und Versandkosten nicht ein.

      § 05 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
      Alle in Angeboten gemachten Angaben, wie Zeichnungen, Größen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

      § 06 Angebotsfrist
      Ist das Angebot von NEON DIGITALDRUCK mit einer Frist versehen müssen Druckauftrag und Druckunterlagen, insbesondere die Druckdaten, spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei NEON DIGITALDRUCK eingegangen sein.

      § 07 Vorbehalt von Änderungen
      Angebote sind frei bleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden NEON DIGITALDRUCK nicht.

      § 08 Offenkundiger Irrtum
      Offenkundiger Irrtum bindet NEON DIGITALDRUCK in keinem Falle.
  • IV. Auftragserteilung und Auftragsannahme

    • § 10 Auftrag durch Übersendung der Druckunterlagen
      Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form - insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern - gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle der bei NEON DIGITALDRUCK übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.

      § 11 Annahme des Auftrags
      Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei NEON DIGITALDRUCK eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

      § 12 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
      Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung von NEON DIGITALDRUCK über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der NEON DIGITALDRUCK Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.

      § 13 Auftragsbestätigung als neues Angebot
      Weicht die NEON DIGITALDRUCK Auftragsbestätigung vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.

      § 14 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
      Der Vertrag zwischen NEON DIGITALDRUCK und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von NEON DIGITALDRUCK gelieferten Ware oder der von NEON DIGITALDRUCK erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

      § 15 Rücktritt vom Vertrag durch NEON DIGITALDRUCK
      NEON DIGITALDRUCK ist nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
  • V. Haftung des Auftraggebers

    • § 16 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber
      Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von NEON DIGITALDRUCK fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

      § 17 Besteller und Empfänger als Auftraggeber
      Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

      § 18 Besteller und Rechnungsempfänger als Auftraggeber
      Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
  • VI. Prüfausdrucke

    • § 19 Ausdruck der Druckdaten
      Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Druckdaten deren Ausdruck auf Papier beizufügen. Maßgeblich für die Pflichten von NEON DIGITALDRUCK, die sich aus der Kenntnis dieses Ausdrucks ergeben, ist dessen Qualität zum Zeitpunkt des Zugangs bei NEON DIGITALDRUCK. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Ausdruck per Fax übermittelt wird. Hier gilt als Zeitpunkt des Zugangs der Ausdruck des Faxes auf dem bei NEON DIGITALDRUCK hierfür verwendeten Empfangsgerät und als Qualität diejenige, die bei einem Gerät dieser Art und Güte üblich ist.

      § 20 Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke
      Ausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch NEON DIGITALDRUCK keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als verbindlich anerkannt, wenn sie von NEON DIGITALDRUCK erstellt bzw. angedruckt wurden. Der Auftraggeber kann von NEON DIGITALDRUCK gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Andrucks verlangen. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern - auch den bei NEON DIGITALDRUCK erzeugten Andrucken - ist technisch bedingt ausgeschlossen.

      § 21 Andruck als Druckmuster
      Der Auftraggeber kann von NEON DIGITALDRUCK gegen besondere Vergütung die Herstellung seiner Drucke nach einem von NEON DIGITALDRUCK erstellten Andruck verlangen. Lässt sich durch den Andruck kein entsprechendes Druckergebnis erzielen, so wird der Auftraggeber durch NEON DIGITALDRUCK unverzüglich hiervon unterrichtet.
  • VII. Druckfreigabe

    • § 22 Imprimatur
      Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Ist NEON DIGITALDRUCK mit der Herstellung eines Andrucks beauftragt, so gilt die Imprimatur als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme des Andrucks nicht unverzüglich widerspricht. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  • VIII. Besondere Vergütungen

    • § 23 Vergütung bei Änderung des Auftrags
      Nach Auftragsannahme durch NEON DIGITALDRUCK veranlasste Änderungen werden einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstands berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, ebenso wie jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des Zahlungsweges. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro je Änderung berechnet.

      § 24 Vergütung von Vorarbeiten
      Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und Ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.

      § 25 Vergütung von Vorarbeiten ohne Auftrag
      NEON DIGITALDRUCK ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten - insbesondere Arbeiten an den Druckdaten - ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn v.H. der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, holt NEON DIGITALDRUCK für den Teil der Mehrkosten, der zehn v.H., mindestens aber 20 Euro, übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers ein.

      § 26 Vergütung bei Vertragsrücktritt
      Kommt es zum Vertragsrücktritt durch NEON DIGITALDRUCK aus wichtigem Grunde oder genehmigt NEON DIGITALDRUCK den Vertragsrücktritt des Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht NEON DIGITALDRUCK Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die von NEON DIGITALDRUCK ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt für die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der Druckdaten durch den Auftraggeber. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro berechnet.

      § 27 Versandkosten
      Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind NEON DIGITALDRUCK zu ersetzen bzw. zu vergüten.
  • IX. Grundsätze der Auftragsausführung

    • § 28 Handelsbrauch
      Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

      § 29 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
      NEON DIGITALDRUCK führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von NEON DIGITALDRUCK zu verantworten sind.

      § 30 Ausschluss der Prüfungspflicht
      Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens NEON DIGITALDRUCK. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.

      § 31 Datensicherheit
      Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

      § 32 Datensicherung
      Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. NEON DIGITALDRUCK ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.
  • X. Vorauszahlung

    • § 33 Vorauszahlung
      Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.

      § 34 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
      Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann NEON DIGITALDRUCK auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen NEON DIGITALDRUCK auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an NEON DIGITALDRUCK in Verzug befindet.
  • XI. Fertigstellungstermine

    • § 35 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
      Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.

      § 36 Ausschluss von Schadenersatz
      Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch NEON DIGITALDRUCK sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.

      § 37 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
      Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist NEON DIGITALDRUCK eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins.

      § 38 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist
      Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf NEON DIGITALDRUCK die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.

      § 39 Fixtermine
      Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von NEON DIGITALDRUCK schriftlich als Fixtermin bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 10 v.H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.

      § 40 Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen
      Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf NEON DIGITALDRUCK die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Zusätzlich haftet NEON DIGITALDRUCK für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

      § 41 Höhere Gewalt
      Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von NEON DIGITALDRUCK zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse bei NEON DIGITALDRUCK, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen NEON DIGITALDRUCK, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch NEON DIGITALDRUCK ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

      § 42 Verzug des Auftraggebers
      Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt NEON DIGITALDRUCK darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.
  • XII. Versand

    • § 43 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
      (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
      (2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
      (3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

      § 44 Haftungsausschluss für den Frachtführer
      Mit dem Versand beauftragt NEON DIGITALDRUCK unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers dritte Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch NEON DIGITALDRUCK ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn NEON DIGITALDRUCK hätte grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

      § 45 Versicherung des Frachtführers
      Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch NEON DIGITALDRUCK nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.

      § 46 Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer
      Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an NEON DIGITALDRUCK ab. NEON DIGITALDRUCK nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.
  • XIII. Annahme und Rechnungslegung

    • § 47 Holschuld des Auftraggebers
      Für die von NEON DIGITALDRUCK hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers.

      § 48 Bedeutung der Rechnung
      Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von NEON DIGITALDRUCK hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt. Sie setzt den Auftraggeber ab Fertigstellung in Annahmeverzug.

      § 49 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
      Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. NEON DIGITALDRUCK kann gegebenenfalls bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird zuvor unter Angabe der Beanstandungen bei NEON DIGITALDRUCK gerügt, wobei diese Frist nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere Rechnungsänderungen, die aus steuerrechtlichen Gründen von NEON DIGITALDRUCK nicht verweigert werden können, hat der Auftraggeber NEON DIGITALDRUCK die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung entstehen.

      § 50 Annahmeverzug
      Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist NEON DIGITALDRUCK berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. NEON DIGITALDRUCK kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind NEON DIGITALDRUCK zu erstatten.
  • XIV. Eigentumsvorbehalt

    • § 51 Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts
      Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NEON DIGITALDRUCK. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden NEON DIGITALDRUCK-Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von NEON DIGITALDRUCK bleibt.

      § 52 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalts
      Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an NEON DIGITALDRUCK ab.NEON DIGITALDRUCK nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für NEON DIGITALDRUCK bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so ist NEON DIGITALDRUCK auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

      § 53 Vorbehaltseigentum
      Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist NEON DIGITALDRUCK als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist NEON DIGITALDRUCK auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
  • XV. Zahlung

    • § 54 Zahlungsverzug
      Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch 14 Tage nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch NEON DIGITALDRUCK in Zahlungsverzug.

      § 55 Verzugsschaden
      Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber NEON DIGITALDRUCK in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, es sei denn NEON DIGITALDRUCK hat seine Leistung für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erbracht. In diesem Falle beträgt der Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weist NEON DIGITALDRUCK nach, dass durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden ist - insbesondere weil NEON DIGITALDRUCK selbst bei einer deutschen Bank Kredit nehmen musste - so steht NEON DIGITALDRUCK die Geltendmachung des höheren Schadens zu.

      § 56 Schecks und Kreditkarten
      Schecks und Kreditkarten werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - angenommen. Die mit der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für NEON DIGITALDRUCK verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller oder Kreditkarteninhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Kreditkartenlastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig, wobei der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte, gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde.

      § 57 Aufrechnungsverbot
      Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  • XVI. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

    • § 58 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten
      NEON DIGITALDRUCK druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch NEON DIGITALDRUCK entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von NEON DIGITALDRUCK im Internet veröffentlicht sind oder schriftlich bei NEON DIGITALDRUCK angefordert werden können, namentlich für Druckdaten des RGB-Farbraums, Druckdaten, die Farbprofile beinhalten, Druckdaten mit zu geringer Auflösung sowie Druckdaten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.

      § 59 Gewährleistungsausschluss bei fehlendem Prüfausdruck
      Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch NEON DIGITALDRUCK erstellten Andruck abgenommen, so ist NEON DIGITALDRUCK von jeglicher Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen des Ausdrucks oder Andrucks ohne jede Bedeutung ist.

      § 60 Gewährleistung in besonderen Fällen
      NEON DIGITALDRUCK übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von NEON DIGITALDRUCK selbst erstellt wurden oder in denen NEON DIGITALDRUCK selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist. Darüber hinaus übernimmt NEON DIGITALDRUCK auch dann die Gewährleistung, wenn die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten durch Nichtwissen des Auftraggebers entschuldigt ist - nicht jedoch, wenn der Auftraggeber fahrlässig die von NEON DIGITALDRUCK zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowohl im Internet wie auch in schriftlicher Form veröffentlichten Grundsätze für die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung missachtet hat.

      § 61 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
      Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.

      § 62 Reklamationsfrist
      Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

      § 63 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
      Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag Ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

      § 64 Sachmängel eines Teils der Lieferung
      Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

      § 65 Reklamation des eingesetzten Materials
      Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet NEON DIGITALDRUCK nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. NEON DIGITALDRUCK kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.

      § 66 Nacherfüllung bei Sachmängeln
      Bei berechtigten Beanstandungen gewährt NEON DIGITALDRUCK nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

      § 67 Rückgabe reklamierter Waren
      Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an NEON DIGITALDRUCK. Die Kosten der Rücklieferung trägt NEON DIGITALDRUCK bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben, so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die von NEON DIGITALDRUCK fakturierte Vergütung für diesen Teil ohne Abzug zu zahlen.

      § 68 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
      Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht NEON DIGITALDRUCK eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei NEON DIGITALDRUCK.

      § 69 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln
      Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
  • XVII. Widerrufsrecht

    • § 70 Widerrufsrecht
      NEON DIGITALDRUCK verkauft ausschließlich Druck-Erzeugnisse, die nach Kundenspezifikationen hergestellt werden. Das Recht zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ist somit ausgeschlossen.
  • XVIII. Haftung

    • § 72 Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes
      NEON DIGITALDRUCK haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Waren/der Lieferung oder durch von NEON DIGITALDRUCK grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

      § 73 Leichte Fahrlässigkeit
      Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber NEON DIGITALDRUCK, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, wenn sie lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser von NEON DIGITALDRUCK arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

      § 74 Klageausschlussfrist
      Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch NEON DIGITALDRUCK klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
  • XIX. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

    • § 75 Copyright
      An kreativen Leistungen, die von NEON DIGITALDRUCK erbracht wurden, insbesondere an von NEON DIGITALDRUCK entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält NEON DIGITALDRUCK alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

      § 76 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
      Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt NEON DIGITALDRUCK hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
  • XX. Eingebrachte Sachen

    • § 77 Eingebrachte Sachen
      Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch NEON DIGITALDRUCK für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder NEON DIGITALDRUCK ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit trifft.

      § 78 Archivierungsauftrag
      Vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch NEON DIGITALDRUCK für Beschädigung oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird oder NEON DIGITALDRUCK ein Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit trifft.

      § 79 Datenwiederherstellung
      Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch NEON DIGITALDRUCK wird berechnet.
  • XXI. Datenschutz

    • § 80 Speicherung personenbezogener Daten
      Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei NEON DIGITALDRUCK in elektronischer Form gespeichert. NEON DIGITALDRUCK ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

      § 81 Weitergabe von Daten
      NEON DIGITALDRUCK ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte - insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen - weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von NEON DIGITALDRUCK dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für NEON DIGITALDRUCK mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.

      § 82 Löschung von Daten
      NEON DIGITALDRUCK löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei NEON DIGITALDRUCK statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.
  • XXII. Schlussbestimmungen

    • § 83 Erfüllungsort
      Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Dresden.

      § 84 Gerichtsstand
      Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dresden. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).

      § 85 Anwendung deutschen Rechts
      Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

      § 86 Geltung für Verbraucher
      Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.

      § 87 Salvatorische Klausel
      Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.
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